Interview mit Elke Stolze zur Einführung des Frauenwahlrechtes vor 90 Jahren
Wir begehen in diesem Jahr das 90. Jubiläum des Frauenwahlrechts in Deutschland, das im Zuge der Novemberrevolution 1918 eingeführt wurde. Welche Kämpfe standen vor diesem Durchbruch?
Mit dem Selbstverständnis Teil der Gesellschaft zu sein und sich aktiv an ihrer Gestaltung beteiligen zu wollen, haben Frauen sich auch in Deutschland in die Bewegungen des Vormärz und die Revolution 1848/49 eingebracht. Louise Otto 1819–1895) gab seit April 1849 die „Frauen-Zeitung“ mit dem programmatischen Motto „Dem Reich der Freiheit werb’ ich Bürgerinnen!“ heraus. Damit verlieh sie dem weiblichen Anspruch auf Selbständigkeit und Mündigkeit in der demokratischen Gesellschaft Ausdruck. Auch nach der Revolution 1848/49 blieben Frauen von allen Bürgerrechten ausgeschlossen; ja es wurden gesetzliche Regelungen getroffen, die ihre Möglichkeiten sich zu organisieren einengten und sogar verhinderten. Erst in den 1860er Jahren begannen sich Frauen als Bewegung zu formieren und so ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen, auch der nach dem Frauenstimmrecht.
Die SPD hatte 1891 das Frauenstimmrecht ausdrücklich in ihr Programm aufgenommen und vier Jahr später eine entsprechende Forderung in den Reichstag eingebracht. Der von Minna Cauer 1888 in Berlin begründete „Verein Frauenwohl“ setzte sich maßgeblich für die Durchsetzung des Frauenstimmrechtes ein. Noch bis 1908 verbot das Vereinsrecht in den meisten Gebieten im Deutschen Reich eine politische Organisation. Erst die Novemberrevolution 1918 brachte Frauen das allgemeine, gleiche, geheime und direkte Wahlrecht, wie sie auch das noch bestehende Dreiklassenwahlrecht für Männer abschaffte.
Welche Vorbehalte gab es gegen die politische Mündigkeit von Frauen? Inwieweit korrespondierten Geschlechtergrenzen mit Klassengrenzen in dieser Frage?
Grundsätzlich – das machen die Protokolle des Interfraktionellen Ausschusses deutlich – konnte zumindest im Herbst 1918 zwischen den politischen Lagern im Reichstag wie im Preußischen Landtag über die Notwendigkeit einer Wahlrechtsreform, die auf die Abschaffung des Dreiklassenwahlrechtes zielte, Einigung erzielt werden. Lediglich die Vertreter der SPD verbanden diese von allen als notwendig gesehene Reform mit der Forderung nach dem Wahlrecht für Frauen. Der Nationalliberale Gustav Stresemann lehnte mit den Worten „für unsere Frauen trifft das nicht zu“ Frauenwahlrecht schlicht ab. Der mit der Erarbeitung der neuen Wahlordnung beauftragte Jurist Hugo Preuß kommentierte die Forderung von Minna Cauer nach einer gesetzlich verankerten Frauenquote Tage später mit der Bemerkung, dass sie wohl sonst schlechte Listenplätze für Frauen befürchte.
Bereits im Dezember 1918 fanden in Anhalt Wahlen auf der Grundlage des neuen Wahlrechtes statt. Doch erst ein Jahr später konnte der Landtagspräsident die erste weibliche Abgeordnete im Landtag begrüßen. Die Sozialdemokratin Marie Kettmann zog als Nachrückerin in das Parlament ein. Ein Ereignis, das der Landtagspräsident zu würdigen wusste:
„Ich stelle zunächst einmal fest, dass damit zum ersten Male auch eine Frau in dieses Haus eingetreten ist, und ich spreche die Hoffnung und Erwartung aus, dass das auch für das weibliche Geschlecht Bedeutung haben wird. Wenn auch die Stimme einer Frau nicht von großer Wichtigkeit sein kann bei einer so großen Zahl von Männern, so ist doch schon die alleinige Anwesenheit einer Frau eine stetige Mahnung daran, dass es außer dem männlichen Geschlecht auch noch ein weibliches gibt, das mit seinen Interessen Berücksichtigung verdient.“
Wirkliche Gründe, Bürgerrechte für Frauen zu beschränken oder sie ihnen zu verwehren, gibt es nicht. Aber ausreichend Versuche Frauen zu diffamieren – aus Angst, künftig Macht abgeben und teilen zu müssen?
Es wurden ähnliche Argumente bemüht wie für die Begründung warum Frauen vom Studium ausgeschlossen bleiben sollten. Sie erinnern sich, erst 1908 öffneten sich in Preußen, im größten Land des Deutschen Reiches, für Frauen die Universitäten und Hochschulen, war ein reguläres Abitur für Frauen möglich. Ein Sieg der Frauenbewegung.
Die Landtagsfraktion der LINKEN begeht den Internationalen Frauentag in diesem Jahr mit einer feierlichen Veranstaltung zum Frauenwahlrecht in Merseburg? Warum ist Merseburg ein FrauenOrt?
Von 1876 bis 1933 war das Ständehaus in Merseburg Tagungsort für den Provinziallandtag Sachsen. Mit der Beibehaltung der föderalen Gliederung Deutschlands nach dem Ersten Weltkrieg und deren verfassungsmäßiger Verankerung blieben das Land Preußen und seine Provinzialeinteilung – und damit auch die Preußische Provinz Sachsen – bestehen. Erst nach Verabschiedung der Verfassung des Freistaates Preußen im November 1920 erhielt das neue Wahlrecht auch für die Wahlen zu den Provinziallandtagen Gültigkeit. So dass es auch erstmalig bei den Provinziallandtagswahlen im Frühjahr 1921 zum Tragen kam. Im Ergebnis dieser Wahlen 1921 zogen mit Hedwig Machlitt aus Eisleben und Minna Reichert aus Berlin, beide VKPD, erstmals Frauen in das Parlament ein. Während der Zeit der Weimarer Republik nahmen in dem größten Kommunalparlament insgesamt 14 Frauen ein Mandat wahr; sechs von ihnen für die KPD, fünf für die SPD, zwei für die DNVP und eine für die DVP. Betrachten wir ihre Zahl in den jeweiligen Wahlperioden, so lag die Zahl weiblicher Abgeordneter hier weit über jenen für die Region wahrgenommenen Mandaten im Reichs und Preußischen Landtag wie auch dem Landtag Anhalt.
Frauen erobern seit 1918 parlamentarischen Raum, bringen sich hier ein, machen Interessen deutlich und schreiben Geschichte – Frauengeschichte ebenso wie Landesgeschichte. Auch ein Perspektivenwechsel ?! Parlamente sind inzwischen FrauenOrte – auch das Ständehaus Merseburg.
Aus welchem Umfeld kamen die ersten Mandatsträgerinnen des Provinziallandtages Sachsen? Was waren ihre Motive zur Kandidatur?
Die Frage ist nicht ganz leicht zu beantworten, weil gegenwärtig nicht für alle Mandatsträgerinnen ausreichend biographisches Wissen verfügbar ist. Das gilt insbesondere für die Mandatsträgerinnen der beiden bürgerlichen Parteien. Für die Magdeburgerin Hannah Ackermann (Jg. 1881, DVP) ist bekannt, dass sie mit der Reichstagsabgeordneten Katharina von Oheim befreundet war und sich im Rahmen der DVP frauenpolitisch engagierte. Als sie 1930 in den Provinziallandtag nachrückte, war im „Volksblatt“ Halle zu lesen, dass mit ihr „die Partei der Schwerindustrie das erste Mal eine Frau in das Provinzialparlament entsende“. Von Dr. med. Malita von Runstedt kennen wir den Namen. Für Helene Knabe (Jg. 1881) aus Freyburg/ Unstrut ist kommunalpolitisches Engagement bekannt. Für keine dieser Frauen lassen sich Motive herleiten. Das ist bei den elf Frauen mit Mandat einer Arbeiterpartei anders. Sie waren meist langjährig in der ArbeiterInnenbewegung, einige auch in der Jugendbewegung, engagiert und für sie war parlamentarisches Engagement nur folgerichtig eine Möglichkeit, gesellschaftliche Rahmenbedingungen zu beeinflussen und zu verändern.
Wie muss man sich die politische Arbeit dieser Zeit vorstellen, gab es Unterschiede zu den Politikfeldern von Männern?
Obwohl die Parlamentarierinnen aus unserer Region – egal in welchem der Parlamente – in der politischen Arbeit erfahrene und anerkannte Frauen waren, wurden sie von ihren männlichen Kollegen selten akzeptiert. Anhaltende Unruhe, Unaufmerksamkeit, störende Zwischenrufe und geringschätzige Bemerkungen männlicher Kollegen lassen dies deutlich werden. Ja, es gab Unterschiede in den Politikfeldern. Frauen wurden auf „frauengemäße“ soziale Themen, Bildungsfragen und zeittypische Fraueninteressen festgelegt. Nicht alle Mandatsträgerinnen fanden sich damit ab. Das Vordringen in den bisher männlich dominierten Machtbereich der Politik wurde als Konkurrenz und Einmischung empfunden. Andererseits wirkten tradierte konservative Auffassungen zum Geschlechterverhältnis, die reine Anpassung der Frauen einforderten, ihnen ihren Platz im Alltag wie in der Politik zuwiesen und eine umfassende Partizipation an der politischen Macht verhinderten.
Welchen Verlauf nahmen die Möglichkeiten politischer Partizipation von Frauen im 20. Jahrhundert?
Es blieb den Frauen nicht viel Zeit, sich in Parlamente einzubringen. Schon 1933 verloren sie das passive Wahlrecht. Mehr noch, die Parlamente hörten auf zu existieren. Unter Berufung auf das Gesetz über die Gleichschaltung der Länder mit dem Reich vom 31.3.1933 wurden zunächst die Mandate der KPD für ungültig erklärt, später auch der SPD; die Parlamente beschlossen Geschäftsordnungen, mit deren Hilfe sie sich überflüssig werden ließen.
Erst nach dem Zweiten Weltkrieg fanden, an die junge demokratische Tradition der Weimarer Republik anknüpfend, 1946 erneut Wahlen statt.
Betrachtet man Parlamente und Kommunalvertretungen heute, sind Frauen immer noch in der Minderzahl. Was könnte, aus Ihrer Sicht, Frauen heute veranlassen, sich mehr für Politik und Berufspolitik zu interessieren?
Ohne wirklich eine Antwort zu haben, möchte ich Frau Ypsilanti „bemühen“, die kürzlich feststellte, dass die Regeln der Politik männlich sind und zu den davon abgeleiteten Ritualen keine Kinder passen. (ND 4.2.2008)
Das Interview führte Anke Lohmann.