Vier Wahlbereiche

Seit der Fusion der beiden Landkreise Ohrekreis und Bördekreis zum Landkreis Börde im Jahr 2007 wird das Wahlgebiet zu den Kreistagswahlen in 7 Wahlbereiche eingeteilt. Der Kreistag hat nun am 28.11.2018 mit 23 Ja, 16 Nein und 5 Enhaltungen in Vorbereitung der diesjährigen Wahlen beschlossen, die Anzahl der Wahlbereiche auf vier zu reduzieren.

Grundlage für diesen Vorschlag der Verwaltung ist § 7 Absatz 2 Satz 1 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA), der für die Wahl zu den Kreistagen  die Einteilung des Wahlgebietes in mehrere Wahlbereiche regelt. In Satz 3 wird gefordert zu berücksichtigen, dass die Einwohnerzahl eines jeden Wahlbereiches von der durchschnittlichen Einwohnerzahl aller Wahlbereiche nicht um mehr als 25 v. H. nach oben oder unten abweichen soll und die Grenzen von Einheits- und Verbandsgemeinden möglichst berücksichtigt werden sollen.

Für uns LINKE bestand für die Reduzierung der Wahlbereiche noch keine Notwendigkeit, weil die maximale Abweichung bei der bisherigen Variante im Wahlbereich VI (Oscherleben) 19,7 Prozent beträgt.

Vielmehr führt die Reduzierung  auf vier gleichzeitig zur flächenmäßigen Vergrößerung der Wahlbereiche und damit zu steigender Anonymität der Kandidaten. Kommunalwahlen, zu denen die zum Kreistag gehören, sind in der Regel Personenwahlen. Mit der Größe der Wahlbereiche nimmt aber die Zahl der Personen ab, die im gesamten Bereich bekannt sind. Insbesondere lokale Bürgerinitiativen haben somit noch geringere Chancen auf die Wahl in den Kreistag. Für uns LINKE ist das eine Entfernung von Bürgernähe und Demokratie. Leider konnten wir uns mit unserem Vorschlag, bei den bisherigen 7 Wahlbereichen zu bleiben, nicht durchsetzen.